Info des Deutschen Instituts für Menschenrechte, 17.02.12
Mittwoch, 06 Juli 2011 - 13:51 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte in Genf hat eine Studie zum Recht auf politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen erstellt. Die Studie befasst sich insbesondere mit dem Inhalt des Artikels 29 der UN-Behindertenrechtskonvention. Sie wird im Rahmen der Sitzung im UN-Menschenrechtsrat am 1.3.2012 vorgestellt.
Da es die Studie nur auf English gibt, haben wir für Sie einen einführenden Text erstellt und die Schlussfolgerungen und Empfehlungen der Studie ins Deutsche übertragen.
LINK: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/monitoring-stelle/aktuell.html
Hintergrund:
Im Oktober vergangenen Jahres hat die Monitoring-Stelle ein Papier zum selben Thema veröffentlich (Autor: Dr. Leander Palleit (2011): Gleiches Wahlrecht für alle? Menschen mit Behinderungen und das Wahlrecht in Deutschland, Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte). Sie hat damit darauf aufmerksam gemacht, dass es mit Deutschlands völkerrechtlichen Verpflichtungen nicht in Einklang zu bringen ist, wenn bestimmte Gruppen von erwachsenen Menschen mit Behinderungen von Gesetzes wegen vom demokratischen Wahlrecht ausgeschlossen werden (siehe § 13 Nr 2 und 3 Bundeswahlgesetz und die jeweils entsprechenden Normen in den Landeswahlgesetzen).
Die Monitoring-Stelle sieht ihre Auffassung, dass entsprechende Ausschlüsse vom aktiven und passiven Wahlrecht mit der UN-Behindertenrechtskonvention nicht zu vereinbaren sind, durch die Studie des UN-Hochkommissariats in vollem Umfang bestätigt. Verfassungs- oder Rechtsvorschriften, die die politischen Rechte behinderter Menschen an die Rechts- und Handlungsfähigkeit knüpfen, sollten auch nach Meinung des Hochkommissariats „aus der innerstaatlichen Gesetzgebung und Praxis entfernt werden“ (Absatz 70).
Sollten Sie Fragen haben, stehen wir gerne zu Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Cathrin Kameni
Deutsches Institut für Menschenrechte
Assistentin der Monitoringstelle (Leitung)
Zimmerstraße 26/27
10969 Berlin
Tel. 030 259 359 450
Fax. 030 259 359 459
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www.institut-fuer-menschenrechte.de
www.aktiv-gegen-diskriminierung.de
www.ich-kenne-meine-rechte.de
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist ein im Vereinsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer VR 20836 B eingetragener Verein. Direktion: Prof. Dr. Beate Rudolf, Michael Windfuhr
The German Institute for Human Rights is an association registered in the Register of Associations of Charlottenburg district court under VR 20836. Board of Directors: Prof. Dr. Beate Rudolf, Michael Windfuhr
Pressemitteilung des Behindertenbeauftragren der Bundesregierung, 08.02.12
Dienstag, 21 Juni 2011 - 10:45 Uhr
Pressemitteilung Nr. 05/2012
08. Februar 2012
Neuer Schwerbehindertenausweis auf der Zielgeraden - Bundesländer sind am Zuge
„Der neue Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat kann kommen, vorausgesetzt die Bundesländer nehmen jetzt ihre Verantwortung wahr“, betonte der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Ländern einen Verordnungsentwurf für einen kleineren Schwerbehindertenausweis vorgelegt. Damit habe es das im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention angekündigte Vorhaben für einen benutzerfreundlicheren Schwerbehindertenausweis angeschoben, so der Beauftragte.
„Jetzt sind die Länder am Zuge. Ein weiteres Abwarten nach zig Verhandlungsrunden über die genaue Gestaltung des neuen Ausweises ist nicht akzeptabel. Wer den neuen Ausweis jetzt weiter verzögert, muss das Millionen von Inhabern eines Schwerbehindertenausweises erklären, gegenüber denen seit Jahren ein benutzerfreundlicheres Format angekündigt wird“, so Hubert Hüppe.
Der Beauftragte wies zudem auf den Wegfall des Streckenverzeichnisses seit September 2011 hin. Bahnnutzer mussten das Verzeichnis zuvor zusammen mit ihrem Schwerbehindertenausweis in Nahverkehrszügen mitführen. Durch den Wegfall sei ein Kostenfaktor für die Länder entfallen, so der Beauftragte.
Link zur Webseite dieser Pressemitteilung
Dienstag, 21 Juni 2011 - 10:38 Uhr
Perspektive? Arbeit! ist ein Projekt im Rahmen des transnationalen Programms „IdA - Integration
durch Austausch“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Europäischen Sozialfonds.
Durch Förderung transnationaler Mobilität können benachteiligte Menschen im EU-Ausland berufspraktische
Erfahrungen sammeln und ihre beruflichen Kompetenzen erweitern. Im Fokus des Projektes stehen Menschen
mit Behinderungen, denen hierdurch neue berufliche Perspektiven eröffnet werden. Weitere Infos erhalten Sie hier.
