Ein wirklich guter Beitrag
Was wir erreichen
Beitragsordnung LAG IF Sachsen e.V.
§1 Beitragspflicht
Mit Aufnahme in die LAG IF Sachsen e.V. zahlt jedes Mitglied den entsprechenden Mitgliedsbeitrag.
§ 2 Beitragshöhe
(1) Die Höhe des Jahresbeitrages der LAG IF Sachsen beträgt 0,20 % der Bruttopersonalkosten des Integrationsprojektes bzw. der Zuverdienstfirma (Basis: BGW-Meldung für das Vorjahr) der Mitgliedsorganisation.
(2) Der Mindestbeitragsatz beträgt 300,00 €. Der Höchstbeitragsatz beträgt 500,00 €.
(3) Bei der Beitragspflicht werden die Finanzkraft oder andere außergewöhnliche Besonderheiten der Mitgliedsorganisation berücksichtigt. Ein Antrag auf Erlass, Stundung oder Beitragsminderung kann schriftlich gestellt werden. Entsprechende Nachweise sind mit diesem Antrag vorzulegen. Über den Antrag entscheidet der Vorstand.
(4) Der Beitrag ist bis spätestens 31.03. des laufenden Jahres fällig.
(5) Der Mitgliedsbeitrag für die BAG wird durch die LAG entsprechend der zwischen der LAG Integrationsfirmen Sachsen e.V. und der BAG Integrationsfirmen e.V. festgelegten Regelungen erhoben. Die LAG überweist den Mitgliedsbeitrag für die BAG in zwei Raten bis zum 30. April bzw. bis zum 30.09. des laufenden Jahres.
(6) Bei Neuaufnahme gilt folgende Regelung: Für Aufnahmen vor dem 30.06. wird der gesamte Jahresbeitrag, für Aufnahmen nach dem 30.06. wird der halbe Jahresbeitrag fällig.
(7) Passive Mitglieder zahlen den Mindestbeitrag
§ 3 Inkraftretung
Die Beitragsordnung wurde durch die Mitgliederversammlung am 11.04.03, am 20.04.05 und am 23.04.2008 bestätigt und beschlossen und tritt rückwirkend zum 01.01.2008 in Kraft.
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